5. Eigenanteil senken mit Zahnzusatzversicherung
Der Eigenanteil von über 1.000 Euro lässt sich mit einer Zahnzusatzversicherung deutlich reduzieren. Wie stark, hängt vom gewählten Tarif und dessen Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren ab. Zwei Rechenbeispiele zeigen die Wirkung.
Beispiel 1: Metallkeramik-Krone mit Württembergische ZahnSchutz Komfort 90
Gesamtkosten: 2.050 Euro (Implantat-OP 1.100 Euro, Abutment 250 Euro, Metallkeramik-Krone 700 Euro). Nach Abzug des GKV-Festzuschusses von 791,34 Euro verbleibt ein Eigenanteil von 1.259 Euro. Die Württembergische erstattet 90 Prozent davon, also rund 1.133 Euro. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei etwa 126 Euro. Die Summenbegrenzung im ersten Jahr (1.500 Euro) wird eingehalten. Der Monatsbeitrag für diesen Tarif liegt bei 21,45 Euro (Altersgruppe 31 bis 40 Jahre).
Beispiel 2: Zirkon-Krone mit Allianz Mein Zahnschutz 100
Gesamtkosten: 3.400 Euro (Implantat-OP 1.400 Euro, individuelles Abutment 500 Euro, Zirkon-Krone 1.500 Euro). Mit 10 Jahren Bonusheft beträgt der Festzuschuss 989,19 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 2.411 Euro. Die Allianz erstattet im ersten Versicherungsjahr maximal 1.000 Euro. Die verbleibenden 1.411 Euro können ab dem zweiten Jahr erstattet werden, da die kumulierte Grenze auf 2.500 Euro steigt. Wer die Behandlung entsprechend plant, kann den Eigenanteil so auf null senken.
Beide Beispiele zeigen: Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren begrenzen die Erstattung. Wer bereits weiß, dass ein Implantat ansteht, sollte die Wartezeit und Summenbegrenzung beim Tarifvergleich berücksichtigen. Alle hier genannten Tarife haben keine allgemeine Wartezeit, was den Zugang erleichtert.
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